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Rauschtrinker: Keine hilflosen Verbote
Einmal mehr reagieren SP und der links-grüne Regierungsrat mit Verboten und Einschränkungen auf ein gesellschaftliches Phänomen. Für die jungfreisinnigen ist klar: Zusätzliche Einschränkungen des Verkaufs oder gar Verbote werden wir bekämpfen.
Die SP fordert im kantonalen Parlament, dass Geschäfte ab 21 Uhr keinen Alkohol mehr ver- kaufen dürfen und Tankstellenshops gar mit einem generellen Verkaufsverbot belegt werden. Der links-grüne Regierungsrat ist offenbar bereit, diese Forderungen teilweise zu unterstützen.
Dabei ist klar: Zeitliche Einschränkungen oder gar ein generelles Verkaufsverbot sind weder wirksam noch praktikabel. Ist bereits um 21 Uhr Verkaufsschluss, erwerben die Jugendlichen den Alkohol vorgängig auf Vorrat. Gibt es die gewünschten Getränke nicht mehr im Tankstel- lenshop, wird der nächste Bahnhofsladen aufgesucht. Die geforderten Massnahmen zeugen demnach eher von mangelndem Kontakt zu Jugendlichen und billigem Populismus, denn von ernsthaften Präventionsbemühungen.
Einschränkungen des Verkaufs wären zudem schwierig umzusetzen. Um 20.59 Uhr darf ein Geschäft noch Alkohol verkaufen, ab 21.00 Uhr müssten die entsprechenden Regale für die Kund- schaft gesperrt werden. Offenbar hat sich in der SP-Grossratsfraktion schon lange niemand mehr in einen Lebensmittelladen verirrt.
Jugendliches Rauschtrinken kann nicht mit Verboten bekämpft werden. Vielmehr ist die Eigen- verantwortung der jungen Menschen zu stärken. Darunter fällt auch, dass Fehlbare die Kosten für Polizeieinsatz und Ausnüchterungszelle selber berappen.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ihre jungfreisinnigen
Bernhard Eicher, Stadtrat Bern, Mobile +41 79 561 83 07
Patrick Minder, Kantonalpräsident, Gemeinderat Oberhofen, Mobile +41 79 785 45 61
Lukas Felber, Stadtrat Langenthal
Elias Maier, Vorstand jf schweiz
Zur Pressemitteilung: NeinAlkoholverbot.pdf
Die jungfreisinnigen kanton bern stehen für Transparenz ein. Jede Parteispende ab CHF
1'000.00 wird namentlich auf unserer Webseite ausgewiesen.


